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Enthusia Aktiv Reisen
Labské nábřeží 33,
405 02 Děčín 4

+420 724 006 865
info@enthusia.cz
www.enthusia.cz/de

 

Allgemeine Bedingungen

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN  

1.      EINFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN

Allgemeine Vertragsbedingungen, im folgenden AVB genannt, sind ein untrennbarer Bestandteil des Reisevertrages (im folgenden RV genannt) zwischen dem Reisebüro, Ing. Petra Czastková, CK Enthusia, Firmen-Ident. Nr. 88650332 (im folgenden Reiseveranstalter genannt), mit dem Sitz Thunská 32, Děčín 6, 405 02 Děčín, Tschechische Republik und dem Kunden - dem Teilnehmer der Reise. Die AVB sind konform mit Bestimmungen des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs der Tschechischen Republik.

2.      GEGENSTAND DES VERTRAGES UND ENTSTEHUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

Gegenstand des RV ist eine von dem Reiseveranstalter Enthusia veranstaltete Reise, aufgeführt im RV und spezifiziert im Katalog des Reiseveranstalters, oder andere individuell vereinbarten Dienstleistungen des Reiseverkehrs. Das Reiseverhältnis entsteht durch den Abschluss des RV und Bezahlung des Vorschusses oder die vollständige Bezahlung der Reise. Der RV muss direkt mit dem Reiseveranstalter oder mittels eines Handelsvertreters, der auf der Basis des Handelsvertrages handelt, abgeschlossen werden. Der RV muss in schriftlicher Form abgeschlossen werden, wobei neben einer Zustellung eines unterschriebenen Vertrages in dem Reiseveranstalter persönlich oder per Post auch eine Zusendung per Fax oder E-Mail oder mit anderen elektronischen Mitteln akzeptiert wird.

Der Kunde wird zu einem Reiseteilnehmer mit Anspruch auf die Dienstleistungen  nach der Unterschrift des RV und der Bezahlung des Preises in voller Höhe einschließlich eventueller zuschlagpflichtiger Dienstleistungen. Die Bezahlungen des Preises sind gemäß den im RV aufgeführten Fristen ohne weitere Aufforderung vorzunehmen. Falls dies nicht erfolgt, ist der Reiseveranstalter berechtigt, das Vertragsverhältnis aufzuheben, so dass der Kunde nicht an der Reise teilnehmen kann. Der Kunde wird darüber informiert und der angezahlte Vorschuss,  vermindert um die Stornogebühr, wird zurückerstattet. Gültige Belege des Reiseteilnehmers sind der RV und eine Bestätigung über eine vollständige Bezahlung der Reise und die bestellten Zusatzdienstleistungen.

3.      REISEPROGRAMM

Das Reiseprogramm ist bei den jeweiligen Reisen in dem Katalog des Reiseveranstalters aufgeführt. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor,  das Programm, die Strecke und weitere vereinbarte Dienstleistungen in Abstimmung auf objektive Gegebenheiten (Verkehrsprobleme, Wetter, Erkrankung, Sicherheit der Teilnehmer u.ä.) im erforderlichen Umfang zu ändern. Der Reiseveranstalter darf nicht den grundsätzlichen Charakter und den Hauptumfang der Dienstleistungen ohne Absprache mit dem Kunden ändern. Eine Änderung der Reihenfolge des Programms wird nicht als Programmänderung angesehen.

4.      PREIS

Die Preise der Reisen samt der Beschreibung der sie beinhaltenden Dienstleistungen sind im Katalog aufgeführt und inklusive MwSt. angegeben. Fakultative Dienstleistungen, die nicht im RV genannt sind, sind nicht Bestandteil des Preises der Reise.

Der  Reiseveranstalter hat im Einklang mit der Bestimmung des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuches (§2530) das Recht, den ursprünglichen Preis der Reise in dem Fall zu erhöhen, dass eine Preiserhöhung für den Transport oder eine Änderung des Umtauschkurses der Tschechischen Krone im Durchschnitt um mehr als 10 % seit der Herausgabe des Katalogs erfolgt.  V těchto případech bude zvýšena cena zájezdu o prosté vícenáklady CK spojené s dopravou nebo kurzový rozdíl. V případě zvýšení ceny bude zákazníkovi nejdéle jedenadvacet dní před zahájením zájezdu odeslán návrh na změnu smlouvy s uvedením nové ceny. Nesouhlasí-li zákazník se změnou smlouvy, může ve lhůtě 5 dnů odstoupit od smlouvy, jinak platí, že se změnou smlouvy souhlasí a je povinen doplatit rozdíl ceny

Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss kann der Reisende in einer Frist von 5 Tagen kostenlos zurücktreten. Geschieht das nicht, akzeptiert dadurch der Reisende die Preiserhöhung und schließt ab die Vertragsänderung.

Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, im letzten Moment den Preis der Reise so weit zu senken, dass dadurch mit höherer Wahrscheinlichkeit die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, wenn anderenfalls die Durchführung der Reise wegen zu geringer Teilnahme gefährdet wäre. Auf derart ermäßigte Reisen ist es nicht mehr möglich, sonst noch angebotenen Ermäßigungen geltend zu machen.

5.      ERMÄßIGUNGEN

Die Ansprüche auf die Ermäßigung macht der Kunde selber bei der Vereinbarung des RV geltend. Ermäßigungen können nicht nachträglich geltend gemacht werden. Ermäßigungen sind nicht kombinierbar. Aus den Katalogpreisen werden folgende Ermäßigungen gewährt:

Treuerabatt: Jeder, der in den letzen 5 Jahren an einer Reise des Reiseveranstalters Enthusia teilgenommen hat, erwirbt eine Emäßigung auf die nächste Reise in Höhe von 5 %.

Die direkt bei den jeweiligen Reisen aufgeführten Ermäßigungen haben Vorzug vor dem Ermäßigungssystem nach diesen AVB.

6.      ANMELDUNG UND BEZAHLUNG

Der Kunde kann sich per Post mit dem Anmeldeformular aus dem Katalog des Reiseveranstalters, an die Adresse Petra Czastková – CK Enthusia, Labské nábřeží 307/39, 405 02 Děčín 4, Tschechische Republik gesandt, telefonisch unter + 420 724 006 865, persönlich beim Reiseveranstalter oder per an die Adresse info@enthusia.cz gesandter E-Mail anmelden. Die Anmeldung kann auch für mehrere Personen ausgefüllt werden. Für die vertraglichen Verpflichtungen für weitere Anmeldungen haftet der Besteller ebenso, wie für seine eigene Anmeldung. Nach dem Erhalt der Anmeldung sendet der Reiseveranstalter  in zwei Kopien den Vorschlag für den Reisevertrag zusammen mit der Postanweisung für die Bezahlung des Vorschusses und eines Dokumentes über die Versicherung des Reiseveranstalters. Eine unterschriebene Kopie sendet der Kunde zurück. Der Vorschuss beträgt 50 % vom Preis der Reise und ist fällig bis 14 Tage ab Unterschrift des Vertrages, spätestens jedoch 30 Tage vor Reisebeginn. Die Restzahlung in Höhe von 50 % des Reisepreises ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. In dem Fall, dass bis zur Abreise weniger als 30 Tage verbleiben, wird der Vorschuss in Höhe von 100 % vom Reisepreis spätestens bis zum nächsten Tag nach der Unterschrift des RV bezahlt. Kommen Ermäßigungen in Betracht, sind die Termine für die Bezahlungen gemäß diesem Artikel durch die bei den jeweiligen Ermäßigungen aufgeführten Bedingungen ersetzt. Durch die Bezahlung des Vorschusses bzw. des Gesamtpreises der Reise, stimmt der Kunde dem Inhalt des RV und den allgemeinen Vertragsbedingungen zu. Einzahlungen können auch auf das Konto Fio banka, Kontonr. 2500250195/2010 in CZK, Fio banka 2000250199/8330 für die Slowakei, Fio banka, Kontonr. in EUR 2000250199/2010, IBAN CZ8020100000002000250199, BIC/SWIFT FIOBCZPPXXX (Umrechnung in EUR gemäß aktuellem Wechselkurs teilen wir mit) durchzuführen. Der Kunde muss einen Nachweis über die Bezahlung bei Reiseantritt vorlegen.

7.      REISEINFORMATIONEN

Üblicherweise 3 Wochen, jedoch spätestens 1 Woche vor dem Reisebeginn lässt der Reiseveranstalter ein Infoschreiben mit Informationen zur Unterkunft, Verpflegung, Beförderung und anderen Leistungen sowie Kontakt für Notfälle zukommen. Die ausführlichen Reiseunterlagen mit Hotelvouchers werden dem Kunden an der Anreise aushändigen, oder in Sonderfällen gemeinsam mit dem Infoschreiben an den Kunden per Post abgesandt. Bei Buchung in der Frist kürzer als 7 Tage vor dem Reisebeginn werden dem Kunden die vollständige Reiseinformationen bei Vertragsschluss ausgehändigt. 

8.      ABSAGEN DER TEILNAHME UND STORNOBEDINGUNGEN

Der Kunde hat das Recht, jederzeit vor dem Beginn der Reise seine Teilnahme abzusagen, und zwar mit einer schriftlichen Stornierung. Eine Absage der Teilnahme wird wirksam mit dem Zugang der Erklärung bei dem Reiseveranstalter. Dem Kunden werden die bis dahin geleisteten Zahlungen um die folgenden Stornogebühren vermindert zurückgegeben. Unter dem Reisepreis wird in diesem Absatz der Katalogpreis ohne Ermäßigungen verstanden.

STORNOGEBÜHREN betragen bei Absage der Reise vor Abreise:

· Mehr als 30 Tage 20 EUR

· 29 - 15 Tage 50 % vom Reisepreis

· 14 - 3 Tage 75 % vom Reisepreis

· 2 – 0 Tage 100 % vom Reisepreis

Falls sich der Teilnemer zwei und weniger Tage vor der Abreise abmeldet, am Tag der Abreise nicht rechtzeitig erscheint oder aus eigenem Willen die  Reise abbricht, im Falle ungültiger oder unvollständiger Reisedokumente oder offensichtlich ungenügender Mindestausstattung für die jeweilige Reise, ohne die er die Reise nicht absolvieren kann, beträgt die Stornogebühr 100 % des Reisepreises.

Die Stornogebühren fallen nicht an, falls der Kunde einen vollinformierten Ersatzteilnehmer mit gültigen Reisedokumenten stellt, der entsprechend ausgerüstet und vorbereitet ist, und falls er nachweislich das Reiseveranstalter spätestens 7 Tage vor der Abreise hierüber informiert. Für die Ummeldung des Ersatzteilnehmers werden 20 EUR plus eventuelle bereits angefallene Ausgaben, die mit der Teilnahme der Person verbunden sind, die sich entschieden hat an der Reise nicht teilzunehmen, berechnet.

Falls der Kunde sich für eine andere Reise bis 60 Tage vor der Beginn der ursprünglichen Reise ummelden will, beträgt die Gebühr 20 EUR. Nach diesem Termin wird die übliche Stornogebühr nach der ursprünglichen Reise berechnet. Dies gilt auch bei der Terminänderung derselben Reise.

Die Stornogebühren werden nicht berechnet, falls der  Reiseveranstalter aus objektiven Ursachen (z. B. die Verteuerung der Treibstoffe, Erhöhung des Tauschkurses u.ä.) den Katalogpreis erhöht und der Kunde aus diesem Grund in der festgelegten Frist seine Teilnahme absagt, siehe Absatz „Preis“.

9.      AUFHEBUNG DER REISE

Aufhebung der Reise von Seiten des Reiseveranstalters kann bei der ungenügender Teilnahme, bei außerordentlichen Umständen oder bei der Verletzung irgendeiner Verpflichtung des Kunden erfolgen. Falls der Kunde nicht in der Lage ist, die Bezahlung des Reisepreises  nachzuweisen, kann der Reiseveranstalter bei der Abreise von dem Reisevertrag mit dem Kunden ersatzlos zurücktreten. Kündigt der Reiseveranstalter die Reise in einer kürzeren Frist als 20 Tage vor dem Reisebeginn aus einem anderen Grunde als die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde oder infolge höherer Gewalt, gehört dem Kunden eine Entschädigung in der Höhe von 10 % vom Reisepreis.

10.  REISEDOKUMENTE

Jeder Reiseteilnehmer muss ein gültiges Reisedokument bei sich führen. Der Reiseveranstalter trägt keine Verantwortung für eventuelle im Zusammenhang mit ungültigen Reisedokumenten entstandenen Probleme und sämtliche daraus folgenden Kosten trägt vollständig der Teilnehmer.

11.  ALTERS- UND GESUNDHEITSEINSCHRÄNKUNG

Jeder Kunde muss den Schwierigkeitsgrad der Reise angesichts seiner Kondition und seines Gesundheitszustands abwägen und eventuell bezüglich seiner Teilnahme seinen Arzt konsultieren. Kinder jünger als 15 Jahre können an der Reise nur in der Begleitung einer verantwortlichen Person älter als 18 Jahre teilnehmen. Der Kunde ist verpflichtet, der Reiseveranstalter über seine eventuelle Krankheit vorab zu informieren, die irgendeine Einschränkung für die Absolvierung der Reise verursachen könnte. Der Reiseveranstalter behält sich in diesem Falle das Recht vor, von dem Kunden die Vorlage eines ärztlichen Gutachten zu verlangen.

12.  HAFTUNG

Der Reiseveranstalter haftet nicht für die nachteiligen Folgen nicht abwendbarer natürlicher, politischer, ziviler, verkehrlicher und weiterer Ereignisse und Zustände, die es nicht beeinflussen kann. Die aus diesen Fällen entstandenen Kosten und Schäden erstattet der Reiseveranstalter den Teilnehmern nicht, und dies erfolgt auch nicht in dem Falle, dass diese Ereignisse und Zustände bereits vor dem Termin der Reise eingetreten sind, und die Teilnehmer können wegen der entstandenen Kosten und Schäden die Reise schlimmstenfalls vollständig stornieren. In diesem Fall wird dem Kunden der angenommene Vorschuss zurückgegeben, verringert um bereits nachweislich durchgeführte Leistungen.

Der Reiseveranstalter haftet auch nicht für das Eigentum der Teilnehmer im Falle von Vernichtung,  Beschädigung,  Verlust oder  Diebstahl, und auch nicht für die Gesundheit der Teilnehmer. Im Laufe der Reise werden die Reiseführer aber alle Anstrengungen unternehmen, damit diese Risiken so weit wie möglich eingeschränkt werden. Die Teilnehmer sind deswegen verpflichtet, die  Anweisungen bezüglich des maximal zulässigen Gepäckgewichtes und auf den Fahrradreisen auch die Anweisungen betreffend der sicheren Beförderung der Fahrräder zu befolgen. Die durch Versäumnis eines genügenden Schutzes des Fahrrads gegen den Kontakt mit der Anhängerkonstruktion oder einem Fahrrad eines anderen Teilnehmers entstandene Schaden verpflichtet nicht den ReiseveranstalterEnthusia zum Ersatz.

13.  VERSICHERUNG

Der Reiseveranstalter ist im Einklang mit dem Gesetz bei CPP, a.s. insolvenzversichert, diese Versicherung ist bereits im Reisepreis enthalten.

14.  REKLAMATION

Der Kunde hat das Recht, die Dienstleistungen zu reklamieren, die ihm nicht im vollen Umfang oder Qualität gewährleistet wurden oder falls der abgeschlossene RV verletzt wurde. Er ist verpflichtet, die Reklamation schriftlich ohne unnötigen Verzug bei dem Reiseleiter oder im Geschäft des Reiseveranstalters zu melden, spätestens jedoch bis 1 Monat nach dem Ende der Reise, oder in dem Fall, dass die Reise nicht stattgefunden hat, ab dem Tag, an dem die Reise gemäß Reisevertrag beendet werden sollte, sonst erlischt das Recht.

15.  SCHUTZ DER PERSÖNLICHEN ANGABEN

Der Kunde stimmt der Nutzung seiner persönlichen, für die Bedürfnise des Reiseveranstalters erhobenen Angaben zu (im Einklang mit  Verordnung (EU2016/679)- GDPR), und zwar ausschließlich zwecks der Reiseveranstaltung und der Zusendung von Geschäftsmitteilungen und Dienstleistungsangeboten im Reiseverkehr an den Kunden. Weiter erklärt er, dass er auch von den weiteren auf dem RV aufgeführten Personen bevollmächtigt ist und erteilt damit die Zustimmung im Namen dieser Personen.  

16.  ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN

Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle im Katalog des Reiseveranstalters Enthusia und auf www.enthusia.cz veröffentlichten Reisen, sofern bei der Reise keine anderen Bedingungen aufgeführt sind.

Diese Allgemeinen Bedingungen sind ab 01.01.2019 bis die Ausgabe von neuen Allgemeinen Bedingungen gültig.

 

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